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Weinbau

13.07.2026

SIVANTO prime: Zulassung nach Art. 53 in Weinreben (Rebschulflächen, Muttergärten, Edelreisvermehrungsflächen, Ertragsanlagen) gegen Reblaus (03.07.2026 bis 30.10.2026)

Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SIVANTO prime (008264-00) in Weinrebe (Rebschulflächen, Muttergärten, Edelreisvermehrungsflächen, Ertragsanlagen) gegen Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae) bekannt.

Die Notfallzulassung wurde vom 03.07.2026 bis 30.10.2026 für 120 Tage erteilt.

Die zugelassene Menge wurde auf 1.135 Liter begrenzt, ausreichend für 250 ha Pflanzreben in Rebschulen, 20 ha Unterlagsreben in Muttergärten, 500 ha Edelreisvermehrungsflächen, 1.500 ha Ertragsanlagen

BVL-Fachmeldung Details Notfallzulassung Edelreisanlagen, Ertragsanlagen Details Notfallzulassung Pflanzreben in Rebschulen, Unterlagsreben in Muttergärten PS Info-Liste Notfallzulassungen


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