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Gemüsebau

19.03.2025

Ridomil Gold R: Zulassung nach Art. 53 in Speisezwiebeln (Nutzung als Trockenzwiebel) gegen Falschen Mehltau

Das BVL informiert gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Ridomil Gold R (Wirkstoffe Metalaxyl-M und Kupferoxychlorid) in Speisezwiebeln (Nutzung als Trockenzwiebel) gegen Falschen Mehltau bekannt.

Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.04.2025 bis zum 12.08.2025 genehmigt.

Die zugelassene Menge wurde auf  62.500 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 12.500 ha.

BVL-Fachmeldung vom 18.03.2025 PS Info-Liste Notfallzulassungen

https://www.pflanzenschutz-information.de/ticker?nr=2735
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