14.09.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels PEAK (044788-00) mit dem Wirkstoff Prosulfuron zur Anwendung an Wicken (01-010), Hanf (01-011) und Leindotter (01-012) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter widerrufen.
Diese Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
BVL-Fachmeldung vom 14.09.2026